Das Wichtigste auf einen Blick
Um die jeweiligen Modalitäten anzusehen, klicke bitte auf den Plan-Namen, um die Auszahlungsweise anzuzeigen.
Pensionsplan
- Wie hoch das Altersruhegeld genau ist, wird bei deinem Eintritt in den Ruhestand berechnet.
- Die Auszahlung ist grundsätzlich ab Alter 65 möglich – vorgezogen auch schon ab Alter 55.
- Der Pensionsplan wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
- Die Leistungen aus dem Pensionsplan sind steuerpflichtig.
Was wird ausgezahlt?
Am Ende deines Erwerbslebens wird nach der Rentenformel genau berechnet, wie hoch deine Leistungen aus dem Pensionsplan sind (mehr zur Rentenformel hier). Das Altersruhegeld wird als monatliche, lebenslange Rente ausgezahlt.
Fröhliche Weihnachten!
Neben den regulären Rentenzahlungen gibt es im Pensionsplan übrigens noch einen kleinen Extra-Bonus: Du bekommst zusätzlich einmal jährlich ein Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld beträgt 55,4 % deines monatlichen Altersruhegeldes.
Wann wird ausgezahlt?
Die Leistungen aus dem Pensionsplan kannst du regulär ab Alter 65 abrufen. Aber auch ein vorzeitiger Ruhestand ist möglich – und zwar frühestens ab Alter 55, wenn du mindestens 5 Jahre lang bei Mars gearbeitet hast und nicht mehr aktiv bist. Oder möchtest du lieber noch länger bei Mars tätig sein? Dann kannst du dir die Leistungen auch erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen. Den Auszahlungszeitpunkt kannst du also ganz flexibel an deine persönlichen Pläne anpassen!
Denke allerdings daran: Wenn du früher oder später als Alter 65 bei Mars ausscheidest, wird immer deine tatsächlich erreichte Beschäftigungszeit berücksichtigt. Entsprechend sind die Leistungen bei einem vorzeitigen Ruhestand niedriger – oder ggf. höher, falls du länger bei Mars arbeitest (maximal werden jedoch 35 Beschäftigungsjahre berücksichtigt).
Steuern und Sozialabgaben
Während des Arbeitslebens fallen für dich im Pensionsplan keine Steuern und Sozialabgaben an – denn Mars kümmert sich um die Finanzierung. Genau wie bei deinem normalen Einkommen, das Mars während deines Erwerbslebens an dich zahlt, werden dann aber bei der Auszahlung des Altersruhegeldes Steuern und Sozialabgaben fällig.
Ausgleichsplan
- Die Auszahlung ist ab Alter 63 möglich – oder früher.
- Du erhältst die Leistungen als lebenslange Rente.
- Die Auszahlung wird versteuert.
Aus Kapital wird Rente
Über die Jahre hat sich mit deinen Beiträgen und den Zinsen und Zinseszinsen ein Versorgungsguthaben aufgebaut. Das kann ausgezahlt werden, sobald du das 63. Lebensjahr vollendet hast.
Du möchtest lieber vorzeitig in den Ruhestand gehen? Auch das ist mit dem Ausgleichsplan möglich! Bis zur Vollendung des 62. Lebensjahrs ist die einzige Voraussetzung, dass du bereits eine gesetzliche (vorzeitige) Rente beziehst. Nach Vollendung des 62. Lebensjahrs entfällt auch diese Bedingung. Allerdings musst du bei einer vorzeitigen Rente wie bei der gesetzlichen Rente mit Abschlägen rechnen.
Dein Versorgungsguthaben aus dem Ausgleichsplan wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Wenn du in den Ruhestand gehst, wird dein Guthaben also nach versicherungsmathematischen Regeln in eine Rente umgerechnet. Die Rente erhältst du immer monatlich – damit ist dir im Ruhestand Monat für Monat ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen sicher. Ein wichtiger Punkt, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Übrigens: Bei der Berechnung deiner Rente wird automatisch eine Hinterbliebenenleistung berücksichtigt. Mehr zu der Absicherung für deine Familie findest du unter Risiko.
Stetig etwas mehr
Deine Rente wird jedes Jahr um 1,5 % erhöht.
Steuern und Sozialabgaben
Deine Beiträge waren bei der Einzahlung in den Ausgleichsplan steuerfrei – ganz verzichtet der Staat jedoch nicht auf die Abgaben: Die Rentenzahlungen sind bei der Auszahlung steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allerdings zahlst du im Ruhestand in der Regel deutlich weniger Steuern als während des aktiven Arbeitslebens. Das Gleiche gilt für die Sozialabgaben.
Vorsorgeplan
- Der Vorsorgeplan wird in monatlichen Raten ausgezahlt.
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel ab Alter 60 ist aber schon ab Alter 55 möglich.
- Die Leistung wird bei der Auszahlung versteuert.
Mit Raten in den vorzeitigen Ruhestand
Dein Guthaben im Vorsorgeplan wird in 24 oder 36 Monatsraten ausgezahlt – je nachdem, welchen Zeitraum du überbrücken möchtest. Noch nicht ausgezahlte Monatsraten werden weiter verzinst. Zusätzlich erhöhen sich die monatlichen Zahlungen alle 12 Monate um 1,5 %.
Steuern und Sozialabgaben
Deine Beiträge waren bei der Einzahlung in den Vorsorgeplan steuerfrei – ganz verzichtet der Staat jedoch nicht auf die Abgaben: Die Auszahlung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allerdings zahlst du im Ruhestand in der Regel deutlich weniger Steuern als während des aktiven Arbeitslebens. Das Gleiche gilt für die Sozialabgaben.
Was passiert bei Erwerbsminderung oder Tod?
Solltest du vor der Auszahlung erwerbsunfähig werden, kann das angesammelte Kapital als einmalige Erwerbsminderungsleistung ausgezahlt werden.
Im Todesfall wird das Kapital an deinen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, deine kindergeldberechtigten Kinder oder einen schriftlich benannten Lebensgefährten ausgezahlt. Für diese Benennung nutze bitte das Formular „Bezugsberechtigung für Lebensgefährten“. Dieses findest du im Downloadbereich des Vorsorgeportals.
Bedenke dabei: Der Vorsorgeplan ist ganz gezielt für den Aufbau eines zusätzlichen Kapitals zwischen Alter 60 und 63 gedacht. Eine umfangreiche Hinterbliebenenleistung ist deshalb hier nicht enthalten. Ist dir die Absicherung deiner Familie besonders wichtig, schau dir auch die anderen Pläne an.
Ergänzungsplan
- Die Auszahlung ist ab Alter 60 möglich – oder vorgezogen schon ab Alter 55.
- Du erhältst die Leistungen als lebenslange Rente.
- Die Auszahlung wird versteuert.
Aus Kapital wird Rente
Über die Jahre hat sich mit deinen Beiträgen und den Zinsen und Zinseszinsen ein Versorgungsguthaben aufgebaut. Das kann ausgezahlt werden, sobald du das 60. Lebensjahr vollendet hast und in den Ruhestand gehst. Du möchtest lieber vorzeitig in den Ruhestand gehen? Auch das ist mit dem Ergänzungsplan möglich! Frühestens kannst du deine Rente ab Alter 55 beziehen.
Dein Versorgungsguthaben aus dem Ergänzungsplan wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Wenn du in den Ruhestand gehst, wird dein Guthaben also nach versicherungsmathematischen Regeln in eine Rente umgerechnet. Die Rente erhältst du immer monatlich – damit ist dir im Ruhestand Monat für Monat ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen sicher. Ein wichtiger Punkt, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Übrigens: Bei der Berechnung deiner Rente wird automatisch eine Hinterbliebenenleistung berücksichtigt. Mehr zu der Absicherung für deine Familie findest du unter Risikoschutz.
Stetig etwas mehr
Deine Rente wird jedes Jahr um 1,5 % erhöht.
Steuern und Sozialabgaben
Deine Beiträge waren bei der Einzahlung in den Ergänzungsplan steuerfrei – ganz verzichtet der Staat jedoch nicht auf die Abgaben: Die Rentenzahlungen sind bei der Auszahlung steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allerdings zahlst du im Ruhestand in der Regel deutlich weniger Steuern als während des aktiven Arbeitslebens. Das Gleiche gilt für die Sozialabgaben.
Einmalbeitragsplan
- Die Auszahlung ist ab Alter 60 möglich – oder vorgezogen schon ab Alter 55.
- Du erhältst die Leistungen als lebenslange Rente.
- Die Auszahlung wird versteuert.
Aus Kapital wird Rente
Das Versorgungsguthaben, das sich über die Jahre mit Zins und Zinseszins aufgebaut hat, kann ausgezahlt werden, sobald du das 60. Lebensjahr vollendet hast. Du möchtest lieber vorzeitig in den Ruhestand gehen? Auch das ist mit dem Einmalbeitragsplan möglich! Frühestens kannst du deine Rente ab Alter 55 beziehen. Dann musst du allerdings mit Abschlägen auf deine Rente rechnen.
Dein Versorgungsguthaben aus dem Einmalbeitragsplan wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Wenn du in den Ruhestand gehst, wird dein Guthaben also nach versicherungsmathematischen Regeln in eine Rente umgerechnet. Die Rente erhältst du immer monatlich – damit ist dir im Ruhestand Monat für Monat ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen sicher. Ein wichtiger Punkt, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Bei der Berechnung deiner Rente wird automatisch eine Hinterbliebenenleistung berücksichtigt. Im Todesfall erhält dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eine lebenslange Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der Altersrente, die du zuletzt bezogen hast. Falls du vor Beginn des Ruhestandes versterben solltest, entspricht die Hinterbliebenenrente 60 % der Rente, die zu diesem Zeitpunkt auf Basis deines aktuellen Versorgungsguthabens an dich ausgezahlt worden wäre.
Hast du keinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, kann die Hinterbliebenenleistung auch an kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Falls du keine kindergeldberechtigten Kinder hast, ist auch eine Auszahlung an einen Lebensgefährten möglich. Bitte beachte: Einen Lebensgefährten musst du Mars gegenüber vorab schriftlich benennen. Das Formular findest du im Portal. An Kinder oder Lebensgefährten wird die Leistung als Hinterbliebenenkapital ausgezahlt – das entspricht den eingezahlten Beiträgen zuzüglich Wertentwicklung.
Stetig etwas mehr
Deine Rente wird jedes Jahr um 1,5 % erhöht.
Steuern und Sozialabgaben
Deine Beiträge waren bei der Einzahlung in den Ergänzungsplan steuerfrei – ganz verzichtet der Staat jedoch nicht auf die Abgaben: Die Rentenzahlungen sind bei der Auszahlung steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allerdings zahlst du im Ruhestand in der Regel deutlich weniger Steuern als während des aktiven Arbeitslebens. Das Gleiche gilt für die Sozialabgaben.