Der Zeitpunkt der Umwandlungsentscheidung ist der Tag, ab dem deine Entgeltumwandlung gültig ist. Dies ist ab dem Jahr 2014 immer der 01. September eines Jahres für jeden Mitarbeiter.
Du kannst im Online-Vorsorgeportal www.mars-pension.towerswatson.com im Zeitraum vom 01. Juni bis 05. September eines Jahres eine neue Entscheidung zur Entgeltumwandlung treffen.
Für weitere Informationen oder Fragen zu der Vereinfachung in der Entgeltumwandlung kannst du dich gern an den Mars Pension Service unter der Telefonnummer 0611 585-82 530 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) oder per E-Mail an mars-pension-service@towerswatson.com wenden.
Du kannst dich gern für weitere Informationen an den Mars Pension Service unter der Telefonnummer 0611 585-82 530 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) oder per E-Mail an mars-pension-service@towerswatson.com wenden.
Der Arbeitgeberzuschuss zu den VWL können nur beim ersten Antrag auf Entgeltumwandlung über das Portal mit eingebracht werden. Möchtest du zu einem späteren Zeitpunkt VWL einbringen, wende dich bitte direkt an die Payroll.
Solltest du bisher ausschließlich VWL in einen der Pläne (Ergänzungsplan, Ausgleichsplan, Vorsorgeplan) einbringen, wird diese Einbringung automatisch weitergeführt. Eine Entgeltumwandlungsentscheidung zum neuen Stichtag (01.09.) brauchst du nur dann zu treffen, wenn du zusätzlich zu VWL einen weiteren monatlichen Beitrag einbringen möchtest.
Du kannst deine Entscheidung jedes Jahr vom 01. Juni bis zum 05. September im Online-Vorsorgeportal www.mars-pension.towerswatson.com anpassen, d. h. die Höhe des umgewandelten Betrages ändern oder nicht mehr teilnehmen (Höhe des umgewandelten Betrages auf „0,00€“ setzen.
Du musst in der Zeit vom 01. Juni bis 05. September eines Jahres in das Portal gehen und einen Antrag mit der Beitragshöhe „0,00€“ stellen. Das bedeutet, dass du dich ab September eines Jahres dazu entscheidest 0,00€ umzuwandeln. Solltest du ausschließlich VWL in einen der Pläne (Ergänzungsplan, Ausgleichsplan, Vorsorgeplan) einbringen, wende dich bitte an die Payroll, um diese Einbringung zu beenden.
Deine Entscheidung hast du im Jahr 2014 erstmalig „bis auf Widerruf“ getroffen. Somit läuft deine betriebliche Altersversorgung auch über September eines Jahres weiter, ohne dass du nochmal aktiv werden musst. Du hast natürlich in jedem Jahr ausreichend Zeit, deine Entscheidung für das darauffolgende Jahr zu ändern. Daran wirst du rechtzeitig erinnert. Änderst du deine Entscheidung nicht, so bleibt sie auch über den September hinaus bestehen.
Du kannst auf der Startseite des Online-Vorsorgeportals www.mars-pension.towerswatson.com unter „Meine Pension“ neue Zugangsdaten beantragen.
Du kannst auf der Startseite des Online-Vorsorgeportals www.mars-pension.towerswatson.com unter „Meine Pension“ ein neues Passwort beantragen.
Eine Anleitung, wie du im Online-Vorsorgeportal eine Entscheidung triffst findest du hier.
Nachdem du einen Abschluss getätigt hast, ist dieser unter dem Menüpunkt „Entgeltumwandlung“ – „Entscheidungshistorie“ gespeichert. Nach der Übernahme in die Gehaltsabrechnung verändert sich der Status auf „exportiert am 05.09.“. Ab diesem Zeitpunkt kannst du deine Entscheidung nicht mehr verändern!