Absicherung im Todesfall.
Mit der Mars-Altersversorgung ist auch deine Familie abgesichert: Wenn dir etwas zustoßen sollte, wird an deine Familie eine Hinterbliebenenleistung gezahlt. Gesetzlich ist genau festgelegt, wer diese Leistung erhalten kann: Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder. Der Hintergrund: Diese Leistung ist als Absicherung für engste Familienangehörige gedacht, für die du mit deinem Gehalt sorgst. Sie ist deshalb nicht frei vererbbar.
Im Todesfall vor Eintritt in den Ruhestand besteht die Hinterbliebenenleistung aus 2 Teilen: einer Leistung von Mars und einer Leistung, die auf deinen eigenen Beiträgen beruht.
Als Leistung von Mars erhält dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner 60 % des Erwerbsminderungsgeldes, das zum Zeitpunkt des Todes theoretisch von dir hätte beansprucht werden können. Wie das Erwerbsminderungsgeld berechnet wird, erfährst du hier. Kindergeldberechtigte Kinder erhalten 20 % des Erwerbsminderungsgeldes, wenn gleichzeitig eine Hinterbliebenenleistung an den Partner gezahlt wird, oder 40 %, wenn keine Leistung an den Partner gezahlt wird. Die Leistung wird immer monatlich als Rente ausgezahlt und jährlich um 1 % erhöht.
Zusätzlich ergibt sich aus dem Guthaben aus deinen Beiträgen der Stufen 1 bis 3 diese Hinterbliebenenleistung: Deine Familie erhält mindestens das Doppelte der Beiträge, die du bisher eingezahlt hast. Wenn sich der Wert deiner Beiträge durch die Zinsentwicklung und die Mars-Beiträge auf Stufe 2 also nicht mindestens verdoppelt hat, stockt Mars deine Beiträge zusätzlich auf (genau wie bei der Erwerbsminderungsleistung). Auch hier gilt: Damit wollen wir besonders jüngere Mitarbeiter absichern, die noch kein substantielles Guthaben aufbauen konnten.
Die Hinterbliebenenleistung aus deinen eigenen Beiträgen kann, genau wie bei der Altersleistung oder Erwerbsminderung, als Einmalkapital, in Raten oder (bei einem Guthaben über 50.000 EUR) als Rente ausgezahlt werden. Und auch eine Kombination dieser 3 Auszahlungsarten ist möglich.
Die hier beschriebenen Leistungen sichern deine Familie ab, wenn dir während des Arbeitslebens etwas zustoßen sollte. Aber für den Todesfall nach Renteneintritt kannst du vorsorgen und dich für eine Rente mit Hinterbliebenenversorgung entscheiden. Mehr dazu unter Auszahlung.