Rate oder Rente? Kommt drauf an!
Und zwar auf deine finanzielle Planung. Du kannst bestimmen, ob die Auszahlung als monatliche lebenslange Rente oder als Rate erfolgt. Über welche Laufzeit die Ratenzahlung gehen wird, ist deine Entscheidung. Und das Beste: Du kannst beide Möglichkeiten auch kombinieren!
Bitte denke daran: Die verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten haben verschiedene steuerliche Auswirkungen. Besprich dich am besten mit einem Steuerberater.
Lebenslange Rentenzahlung
Aus Kapital wird Rente.
Das Guthaben wird in eine Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen umgerechnet. Das bedeutet, dass verschiedene Faktoren eingerechnet werden, nämlich u.a. die statistische Lebenserwartung, ein Rechnungszins und ob du eine Hinterbliebenenversorgung mit eingeplant hast – dazu unten mehr.
An der statistischen Lebenserwartung liegt es auch, dass deine Rente niedriger ausfällt, wenn du vor dem Alter 65 in den Ruhestand gehst. Denn die Leistung muss dann ja über einen längeren Zeitraum ausgezahlt werden. Also: Je früher du gehst, desto niedriger die monatliche Rente.
Die Familie absichern
Vor Beginn deiner Rentenauszahlung kannst du entscheiden: Soll nach deinem Tod dein Partner/deine Partnerin eine Hinterbliebenenrente erhalten und so weiter versorgt werden? Du kannst deinen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder einen Partner, mit dem du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, mitabsichern lassen. Nach deinem Tod erhält er oder sie 60 % deiner letzten Rente. Durch diese Vorsorge sinkt jedoch deine eigene Rente.
Übrigens: Während des Arbeitslebens ist deine Familie für den Fall deines Todes automatisch abgesichert – mehr dazu unter Risiko.
Stetig etwas mehr
Deine Rente wird jedes Jahr um 1 % erhöht.
Ratenzahlung
Hier bist du sehr flexibel: Du vereinbarst mit Mars, wie viele Raten du möchtest – entweder bis zu 10 jährliche Raten oder bis zu 120 monatliche Raten. So wie es am besten zu deiner Finanzplanung passt.
Start der Zahlung ist der Monat, in welchem du in den Ruhestand gehst. Bei jährlichen Raten kannst du auch einen späteren Termin vereinbaren (spätestens im Januar nach Beginn deines Ruhestands). Das kann steuerlich günstig sein – besprich dich mit einem Steuerberater!
Die noch nicht ausgezahlten Raten werden auf Basis des aktuellen Rechnungszinses verzinst. Über den Zins wirst du mit Beginn der Auszahlung informiert.
Unabhängig von der Verzinsung wird jede jährliche Rate um 1 % im Vergleich zur letzten erhöht. Die monatlichen Raten werden alle 12 Monate um 1 % angehoben.
Solltest du sterben, bevor alle Raten ausgezahlt worden sind, werden die ausstehenden Raten an deine Hinterbliebenen ausgezahlt. Das sind: dein Ehepartner, dein eingetragener Lebenspartner, dein benannter Lebensgefährte oder kindergeldberechtigte Kinder.
Wichtige Informationen, die du über die Auszahlung wissen solltest!
- Wie ausgezahlt wird, bestimmst du
Bei dem Guthaben, das auf deinen Beiträgen und den Mars-Beiträgen beruht, kannst du entscheiden, ob es in Raten oder als Rente ausgezahlt wird. Oder alles miteinander kombiniert. Ganz flexibel also.
- Wann du gehst, bestimmst du
Regulär orientiert sich der Ruhestand in der Mars-Altersversorgung an die gesetzliche Regelaltersgrenze. Aber du kannst natürlich früher gehen: Frühestens kannst du die Leistung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr abrufen. Aber Achtung – wer vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geht, muss mit Abschlägen rechnen.
- Nicht nur Altersversorgung
Nicht vergessen: Du bist nicht nur für den Ruhestand abgesichert. Auch im Erwerbsminderungs- und Todesfall gibt es eine Auszahlung. Für mehr Infos einfach einen Blick auf diesen Link werfen!
- Jetzt werden Steuern fällig
Die Beiträge von Mars und von dir waren in allen Stufen steuerfrei. Jetzt, bei der Auszahlung, werden Steuern fällig. Und auch Sozialabgaben fallen an. Dennoch ist dies ein Vorteil für dich: In der Regel liegt dein Steuersatz im Ruhestand unter dem Steuersatz während des Arbeitslebens. Und bei den Sozialabgaben entfallen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (dafür ist bei der Kranken- und Pflegeversicherung der volle Arbeitgeber- und Arbeitnehmersatz zu erbringen).