Mars Altersversorgung

Steuern

Polster aufbauen – Steuern und Sozialabgaben sparen.

Steuern: Alle Beiträge zur Mars-Altersversorgung sind steuerfrei – die Mars-Beiträge ebenso wie deine Beiträge. Deine Beiträge kommen also aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen. Deshalb sinkt die Bemessungsgrundlage für die Steuern – du zahlst also heute weniger Steuern.

Erst bei der Auszahlung der Mars-Altersversorgung werden Steuern fällig – das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Und das lohnt sich: In der Regel liegt dein Steuersatz während des Ruhestands nämlich unter dem während deines Arbeitslebens.

Sozialabgaben: Bis zu einer Grenze von 4 % der BBG sind die Beiträge auch sozialabgabenfrei. Für Gehaltsteile oberhalb der BBG sind generell keine Sozialabgaben fällig. Auch Sozialabgaben fallen erst bei der Auszahlung an und auch diese sind im Regelfall niedriger: Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind jedoch in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu entrichten.

Bitte beachte: Gesparte Sozialversicherungsbeiträge heißt aber auch, dass weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse fließen und deine gesetzlichen Ansprüche sinken. Dies wird aber durch Mars-Beiträge, die du durch deine Investition erhältst, und die Wertentwicklung mehr als ausgeglichen!

Auszahlungsformen: Die verschiedenen Auszahlungsformen (Einmalkapital, Raten oder Rente) haben verschiedene Auswirkungen auf Steuern und Sozialabgaben. Die konkreten Auswirkungen für dich hängen von vielen Faktoren ab – beispielsweise von deiner Steuerklasse, der Anzahl deiner Kinder, deinem gesamten Einkommen etc. Es ist daher sehr sinnvoll, sich bei der Wahl der Auszahlungsform mit einem Steuerberater zu besprechen.