Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Auszahlung ist ab Alter 63 möglich – oder früher.
- Du erhältst die Leistungen als lebenslange Rente.
- Die Auszahlung wird versteuert.
Aus Kapital wird Rente
Über die Jahre hat sich mit deinen Beiträgen und den Zinsen und Zinseszinsen ein Versorgungsguthaben aufgebaut. Das kann ausgezahlt werden, sobald du das 63. Lebensjahr vollendet hast.
Du möchtest lieber vorzeitig in den Ruhestand gehen? Auch das ist mit dem Ausgleichsplan möglich! Bis zur Vollendung des 62. Lebensjahrs ist die einzige Voraussetzung, dass du bereits eine gesetzliche (vorzeitige) Rente beziehst. Nach Vollendung des 62. Lebensjahrs entfällt auch diese Bedingung. Allerdings musst du bei einer vorzeitigen Rente wie bei der gesetzlichen Rente mit Abschlägen rechnen.
Dein Versorgungsguthaben aus dem Ausgleichsplan wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Wenn du in den Ruhestand gehst, wird dein Guthaben also nach versicherungsmathematischen Regeln in eine Rente umgerechnet. Die Rente erhältst du immer monatlich – damit ist dir im Ruhestand Monat für Monat ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen sicher. Ein wichtiger Punkt, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Übrigens: Bei der Berechnung deiner Rente wird automatisch eine Hinterbliebenenleistung berücksichtigt. Mehr zu der Absicherung für deine Familie findest du unter Risiko.
Stetig etwas mehr
Deine Rente wird jedes Jahr um 1,5 % erhöht.
Steuern und Sozialabgaben
Deine Beiträge waren bei der Einzahlung in den Ausgleichsplan steuerfrei – ganz verzichtet der Staat jedoch nicht auf die Abgaben: Die Rentenzahlungen sind bei der Auszahlung steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allerdings zahlst du im Ruhestand in der Regel deutlich weniger Steuern als während des aktiven Arbeitslebens. Das Gleiche gilt für die Sozialabgaben.