Altersversorgung mit Netz und doppeltem Boden – Insolvenzfall.
Selbst in einem Worst-Case-Szenario – Insolvenz von Mars – ist deine Mars Altersversorgung geschützt: Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Versorgungsleistungen sind im Rahmen des Betriebsrentengesetzes gegen die Folgen einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft gesichert. Mit dem Pensions-Sicherungs-Verein, kurz PSV, gibt es ein festes Sicherheitsnetz:
Was verbirgt sich hinter dem PSV?
PSV oder auch PSVaG steht für Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Er ist eine gesetzlich verankerte Einrichtung zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei einer Insolvenz des Arbeitgebers.
Die Arbeitgeber zahlen jährliche Beiträge an den PSV. Aus den Beiträgen aller Mitgliedsunternehmen werden im Insolvenzfall eines Unternehmens die Renten- bzw. Kapitalauszahlungen finanziert. Derzeit hat der PSV ca. 93.000 Mitgliedsunternehmen (Stand 2013).