Mars Altersversorung.Classic

Steuern und Sozialabgaben

Mehr Vorsorge – weniger Steuern und Sozialabgaben.

Steuern: Alle Beiträge zur Mars Altersversorgung.Classic sind steuerfrei – die Mars-Beiträge ebenso wie deine Beiträge. Deine Beiträge kommen also aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen – in allen vier Plänen. Deshalb sinkt die Bemessungsgrundlage für die Steuern – du zahlst also heute weniger Steuern.

Erst bei der Auszahlung werden Steuern fällig  – das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Und das lohnt sich: In der Regel liegt dein Steuersatz während des Ruhestands nämlich unter dem während des Arbeitslebens.

Sozialabgaben: Bis zu einer Grenze von 4 % der BBG sind die Beiträge auch sozialabgabenfrei. Für Gehaltsteile oberhalb der BBG sind generell keine Sozialabgaben fällig. Auch Sozialabgaben fallen erst bei der Auszahlung an und auch diese sind im Regelfall niedriger: Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind jedoch in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu entrichten.

Bitte beachte: Gesparte Sozialversicherungsbeiträge heißt aber auch, dass weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse fließen und deine gesetzlichen Ansprüche sinken. Dies wird durch Mars-Beiträge und die Wertentwicklung in der Regel ausgeglichen.