Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Auszahlung ist ab Alter 60 möglich – oder vorgezogen schon ab Alter 55.
- Du erhältst die Leistungen als lebenslange Rente.
- Die Auszahlung wird versteuert.
Aus Kapital wird Rente
Das Versorgungsguthaben, das sich über die Jahre mit Zins und Zinseszins aufgebaut hat, kann ausgezahlt werden, sobald du das 60. Lebensjahr vollendet hast. Du möchtest lieber vorzeitig in den Ruhestand gehen? Auch das ist mit dem Einmalbeitragsplan möglich! Frühestens kannst du deine Rente ab Alter 55 beziehen. Dann musst du allerdings mit Abschlägen auf deine Rente rechnen.
Dein Versorgungsguthaben aus dem Einmalbeitragsplan wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Wenn du in den Ruhestand gehst, wird dein Guthaben also nach versicherungsmathematischen Regeln in eine Rente umgerechnet. Die Rente erhältst du immer monatlich – damit ist dir im Ruhestand Monat für Monat ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen sicher. Ein wichtiger Punkt, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
Bei der Berechnung deiner Rente wird automatisch eine Hinterbliebenenleistung berücksichtigt. Im Todesfall erhält dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eine lebenslange Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der Altersrente, die du zuletzt bezogen hast. Falls du vor Beginn des Ruhestandes versterben solltest, entspricht die Hinterbliebenenrente 60 % der Rente, die zu diesem Zeitpunkt auf Basis deines aktuellen Versorgungsguthabens an dich ausgezahlt worden wäre.
Hast du keinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, kann die Hinterbliebenenleistung auch an kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Falls du keine kindergeldberechtigten Kinder hast, ist auch eine Auszahlung an einen Lebensgefährten möglich. Bitte beachte: Einen Lebensgefährten musst du Mars gegenüber vorab schriftlich benennen. Das Formular findest du im Portal. An Kinder oder Lebensgefährten wird die Leistung als Hinterbliebenenkapital ausgezahlt – das entspricht den eingezahlten Beiträgen zuzüglich Wertentwicklung.
Stetig etwas mehr
Deine Rente wird jedes Jahr um 1,5 % erhöht.
Steuern und Sozialabgaben
Deine Beiträge waren bei der Einzahlung in den Einmalbeitragsplan steuerfrei – ganz verzichtet der Staat jedoch nicht auf die Abgaben: Die Rentenzahlungen sind bei der Auszahlung steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allerdings zahlst du im Ruhestand in der Regel deutlich weniger Steuern als während des aktiven Arbeitslebens. Das Gleiche gilt für die Sozialabgaben.