Abgesichert im Fall der Fälle: Risikoschutz.
Mit dem Ergänzungsplan kannst du auch für deine Familie vorsorgen, damit im Todesfall nicht auch noch finanzielle Sorgen im Vordergrund stehen. Deshalb ist eine zusätzliche Absicherung für deine Familie im Ergänzungsplan inbegriffen – denn die Menschen, die du mit deinem Gehalt mitversorgt hast, sollen ebenfalls gut abgesichert sein.
Bitte beachte: Die Auszahlung dieser Leistungen ist gesetzlich beschränkt auf deinen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder oder einen Lebensgefährten.
Die Absicherung im Todesfall
Im Todesfall erhält dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eine lebenslange Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der Altersrente, die du zuletzt bezogen hast. Falls du vor Beginn des Ruhestandes versterben solltest, entspricht die Hinterbliebenenrente 60 % der Rente, die zu diesem Zeitpunkt auf Basis deines aktuellen Versorgungsguthabens an dich ausgezahlt worden wäre. Hast du keinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, kann die Hinterbliebenenleistung auch an kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Falls du keine kindergeldberechtigten Kinder hast, ist auch eine Auszahlung an einen Lebensgefährten möglich. Bitte beachte: Einen Lebensgefährten musst du Mars gegenüber vorab schriftlich benennen. Das Formular findest du im Portal. An Kinder oder Lebensgefährten wird die Leistung als Hinterbliebenenkapital ausgezahlt – das entspricht den eingezahlten Beiträgen zuzüglich Wertentwicklung.
Was passiert bei Erwerbsminderung?
Solltest du vor Eintritt in den Ruhestand nicht mehr arbeiten können, bleibt dein Guthaben beitragsfrei stehen – so lange, bis du das gesetzliche Rentenalter erreichst. Es wird dir dann regulär als Altersleistung ausgezahlt. Der Hintergrund: Eine finanzielle Absicherung für die Zeit der Erwerbsminderung ist bereits Bestandteil des Pensionsplans (mehr dazu hier). Der Ergänzungsplan hingegen soll sicherstellen, dass dir im Rentenalter auf jeden Fall ein zusätzliches Einkommen sicher ist.