Abgesichert im Fall der Fälle: Risikoschutz.
Was, wenn im Leben nicht alles nach Plan läuft? Im Fall der Fälle – zum Beispiel, wenn du nicht mehr arbeiten kannst oder falls du vor Eintritt in den Ruhestand versterben solltest – ist eine finanzielle Absicherung besonders wichtig. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rente reichen hier meistens nicht aus. Genau deshalb ist die Risikoabsicherung bei Mars ein wichtiger Bestandteil im Pensionsplan.
Die Leistung bei Erwerbsminderung
Falls du erwerbsgemindert werden solltest, bevor du in den Ruhestand gehst, erhältst du aus dem Pensionsplan eine monatliche Zahlung. Sie wird grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie das reguläre Altersruhegeld berechnet.
Eine Besonderheit gibt es aber für den Faktor Beschäftigungszeit: Mars stockt die Leistung auf – denn berücksichtigt wird nicht nur die Beschäftigungszeit, die du bis zum Zeitpunkt der Erwerbsminderung tatsächlich erreicht hast, sondern die Beschäftigungszeit, die du bis Alter 65 noch hättest erreichen können. Damit ist die Erwerbsminderungsleistung höher – und damit ist sichergestellt, dass du dich (gerade in jungen Jahren) auf eine Absicherung verlassen kannst.
Zusätzlich kannst du für diese Zeit gut mit den 4 weiteren Plänen vorsorgen.
Die Leistungen im Todesfall
Mit dem Pensionsplan ist auch deine Familie abgesichert: Wenn dir etwas zustoßen sollte, wird an deine Familie eine Hinterbliebenenleistung gezahlt. Gesetzlich ist genau festgelegt, wer diese Leistung erhalten kann: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder. Der Hintergrund: Diese Leistung ist als Absicherung für engste Familienangehörige gedacht, für die du mit deinem Gehalt sorgst. Sie ist deshalb nicht frei vererbbar.
Im Todesfall nach Eintritt in den Ruhestand erhält dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eine Hinterbliebenenleistung in Höhe von 60 % des Altersruhegeldes, das zum Zeitpunkt des Todes gezahlt wurde.
Solltest du vor Eintritt in den Ruhestand versterben, wird an deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner eine Leistung in Höhe von 60 % des Altersruhegeldes gezahlt, das ab Alter 65 gezahlt worden wäre. Auch hier wird also nicht die tatsächliche Beschäftigungszeit, sondern die mögliche Beschäftigungszeit bis Alter 65 berücksichtigt. Mit dieser Aufstockung wollen wir eine substantielle Absicherung garantieren.
Kindergeldberechtigte Kinder erhalten ein Waisengeld in Höhe von 20 % des Altersruhegeldes, das zum Todeszeitpunkt gezahlt wurde oder ab Alter 65 gezahlt worden wäre, wenn zeitgleich Witwer- oder Witwengeld gezahlt wird. Es sind 40%, wenn kein Witwer- oder Witwengeld gezahlt wird.