Mars Altersversorgung

Erwerbsminderung

Absicherung bei Erwerbsminderung.

Falls du erwerbsgemindert werden solltest, bevor du in den Ruhestand gehst, erhältst du aus der Mars-Altersversorgung eine Zahlung – als Leistung von Mars, aber auch aus deinen eigenen Beiträgen.

Von Mars bekommst du als jährliches Erwerbsminderungsgeld 15 % deines beitragsfähigen Jahreseinkommens bis zur BBG. Liegt dein Einkommen über der BBG, erhältst du zusätzlich 45 % des beitragsfähigen Jahreseinkommens für den Teil über der BBG – denn für diesen Teil deines Gehalts würdest du keine Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten.

Das Erwerbsminderungsgeld von Mars wird immer als monatliche Rente ausgezahlt. Es wird gezahlt, solange die Erwerbsminderung andauert, und jährlich um 1 % erhöht.

Auch aus dem Guthaben, das auf deinen Beiträgen der Stufen 1 bis 3 basiert, wird eine Leistung gezahlt: Sie entspricht mindestens dem Doppelten der Beiträge, die du bisher eingezahlt hast. Das bedeutet: Hat sich der Wert deiner Beiträge durch die Zinsentwicklung und die Mars-Beiträge auf Stufe 2 nicht mindestens verdoppelt, stockt Mars deine Beiträge zusätzlich auf. Damit wollen wir besonders jüngere Mitarbeiter absichern, die noch kein substantielles Guthaben aufbauen konnten.

Du kannst wählen, ob du diese Leistung als Einmalkapital oder in Raten erhalten möchtest. Bei einem Guthaben über 50.000 EUR kannst du auch eine Auszahlung als Rente wählen. Und auch eine Kombination dieser 3 Auszahlungsarten ist möglich – genau wie bei der Altersleistung.

Übrigens: Auch wenn du Mars verlässt, bist du weiter geschützt. Du (oder deine Familie) haben auf jeden Fall ein Anrecht auf die Leistung auf Basis deiner Beiträge. Und wenn die Mars-Beiträge bereits unverfallbar sind, erhältst du auch ein Erwerbsminderungsgeld.

Absicherung bei Erwerbsminderung.

Falls du erwerbsgemindert werden solltest, bevor du in den Ruhestand gehst, erhältst du aus der Mars-Altersversorgung eine Zahlung – als Leistung von Mars, aber auch aus deinen eigenen Beiträgen.

Von Mars bekommst du als jährliches Erwerbsminderungsgeld 15 % deines beitragsfähigen Jahreseinkommens bis zur BBG. Liegt dein Einkommen über der BBG, erhältst du zusätzlich 45 % des beitragsfähigen Jahreseinkommens für den Teil über der BBG – denn für diesen Teil deines Gehalts würdest du keine Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten.

Das Erwerbsminderungsgeld von Mars wird immer als monatliche Rente ausgezahlt. Es wird gezahlt, solange die Erwerbsminderung andauert, und jährlich um 1 % erhöht.

Auch aus dem Guthaben, das auf deinen Beiträgen der Stufen 1 bis 3 basiert, wird eine Leistung gezahlt: Sie entspricht mindestens dem Doppelten der Beiträge, die du bisher eingezahlt hast. Das bedeutet: Hat sich der Wert deiner Beiträge durch die Zinsentwicklung und die Mars-Beiträge auf Stufe 2 nicht mindestens verdoppelt, stockt Mars deine Beiträge zusätzlich auf. Damit wollen wir besonders jüngere Mitarbeiter absichern, die noch kein substantielles Guthaben aufbauen konnten.

Du kannst wählen, ob du diese Leistung als Einmalkapital oder in Raten erhalten möchtest. Bei einem Guthaben über 50.000 EUR kannst du auch eine Auszahlung als Rente wählen. Und auch eine Kombination dieser 3 Auszahlungsarten ist möglich – genau wie bei der Altersleistung.

Übrigens: Auch wenn du Mars verlässt, bist du weiter geschützt. Du (oder deine Familie) haben auf jeden Fall ein Anrecht auf die Leistung auf Basis deiner Beiträge. Und wenn die Mars-Beiträge bereits unverfallbar sind, erhältst du auch ein Erwerbsminderungsgeld.