1. Wer ist von den Veränderungen in der Entgeltumwandlung betroffen?
Es sind alle Mars-Mitarbeiter betroffen.
2. Was verändert sich?
Deine Entscheidung triffst du jetzt erstmalig „bis auf Widerruf“. Somit läuft deine betriebliche Altersversorgung auch über September 2015 weiter, ohne dass du im nächsten Jahr nochmal aktiv werden musst. Du hast natürlich im nächsten Jahr ausreichend Zeit, deine Entscheidung für das darauf folgende Jahr zu ändern. Daran wirst du im nächsten Jahr rechtzeitig erinnert. Änderst du deine Entscheidung nicht, so bleibt sie auch über September 2015 hinaus bestehen.
- Der Zeitpunkt der Umwandlungsentscheidung wird für alle Mitarbeiter auf den September eines Jahres vereinheitlicht. Der neue Stichtag ist ab 2014 immer der 01. September eines Jahres für jeden Mitarbeiter.
3. Was bedeutet der „Zeitpunkt der Umwandlungsentscheidung“?
Der Zeitpunkt der Umwandlungsentscheidung ist der Tag, ab dem deine Entgeltumwandlung gültig ist. Dies ist ab dem Jahr 2014 immer der 01. September eines Jahres für jeden Mitarbeiter.
4. Was muss ich jetzt tun?
Du musst im
Online-Vorsorgeportal im Zeitraum vom 11. Juli bis 05. September 2014 eine neue Entscheidung zur Entgeltumwandlung treffen.
5. Was muss ich tun, damit ich ab September 2014 nicht mehr an der Entgeltumwandlung teilnehme?
Du brauchst nichts zu tun. Solltest du vom 11. Juli bis 05. September 2014
im Portal keine Entscheidung für deine Entgeltumwandlung treffen, so nimmst du ab dem 01. September 2014 nicht mehr daran teil. Bitte beachte, dass die nächste Möglichkeit eine Umwandlungsentscheidung zu treffen erst wieder im nächsten Jahr vom 01. Juni bis 05. September 2015 vorhanden ist. Solltest du bisher ausschließlich VWL in einen der Pläne (Ergänzungsplan, Ausgleichsplan, Vorsorgeplan) einbringen, wende dich bitte an die Payroll, um diese Einbringung zu beenden.
6. Wer ist mein Ansprechpartner?
Für weitere Informationen oder Fragen zu der Vereinfachung in der Entgeltumwandlung kannst du dich gern an den Mars Pension Service unter der Telefonnummer 0611 585-82 530 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) oder per E-Mail an
mars-pension-service@towerswatson.com.
7. Wo finde ich weitere Informationen?
Du kannst dich gern für weitere Informationen an den Mars Pension Service unter der Telefonnummer 0611 585-82 530 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) oder per E-Mail an
mars-pension-service@towerswatson.com wenden.
8. Wie kann ich Vermögenswirksame Leistungen (VWL) einbringen?
Der Arbeitgeberzuschuss zu den VWL können nur beim ersten Antrag auf Entgeltumwandlung über das Portal mit eingebracht werden. Möchtest du zu einem späteren Zeitpunkt VWL einbringen, wende dich bitte direkt an die Payroll.
9. Ich habe bisher ausschließlich Vermögenswirksame Leistungen (VWL) in einen der Pläne (Ergänzungsplan, Ausgleichsplan, Vorsorgeplan) eingebracht. Was muss ich tun, damit das so weiterläuft?
Solltest du bisher ausschließlich VWL in einen der Pläne (Ergänzungsplan, Ausgleichsplan, Vorsorgeplan) einbringen, wird diese Einbringung automatisch weitergeführt. Eine Entgeltumwandlungsentscheidung zum neuen Stichtag (01.09.) brauchst du nur dann zu treffen, wenn du zusätzlich zu VWL einen weiteren monatlichen Beitrag einbringen möchtest.
10. Wann kann ich meine Entscheidung zur Entgeltumwandlung im nächsten Jahr anpassen?
Du kannst deine Entscheidung ab 2015 jedes Jahr vom 01. Juni bis zum 05. September im
Online-Vorsorgeportal anpassen, d. h. die Höhe des umgewandelten Betrages ändern oder nicht mehr teilnehmen (Höhe des umgewandelten Betrages auf „0€“ setzen).
11. Was muss ich tun, damit ich ab September 2015 nicht mehr an der Entgeltumwandlung teilnehme?
Du musst in der Zeit vom 01. Juni bis 05. September 2015 in das Portal gehen und einen Antrag mit der Beitragshöhe „0€“ stellen. Das bedeutet, dass du dich ab September 2015 dazu entscheidest 0€ umzuwandeln. Solltest du ausschließlich VWL in einen der Pläne (Ergänzungsplan, Ausgleichsplan, Vorsorgeplan) einbringen, wende dich bitte an die Payroll, um diese Einbringung zu beenden.
12. Was passiert, wenn ich nichts mache?
Deine aktuelle Entgeltumwandlungsvereinbarung für die betriebliche Altersversorgung läuft zum 31. August 2014 ab. Solltest du nicht in dem o. a. Zeitraum ins
Online-Vorsorgeportal gehen und eine neue Entscheidung treffen, nimmst du ab September nicht mehr an der Entgeltumwandlung teil. Dadurch entgehen dir wertvolle Leistungen, wie zum Beispiel Steuervorteile oder eine attraktive Verzinsung. Und: Du minderst dein Polster für den Ruhestand!
13. Wie bekomme ich neue Zugangsdaten?
Du kannst auf der Startseite des
Online-Vorsorgeportal unter „Meine Pension“ neue Zugangsdaten beantragen.
14. Wie bekomme ich ein neues Passwort?
Du kannst auf der Startseite des
Online-Vorsorgeportal unter „Meine Pension“ ein neues Passwort beantragen.
15. Wie kann ich technisch die Umwandlungsentscheidung im Portal durchführen?
Nachdem du dich im
Online-Vorsorgeportal eingeloggt hast, kannst du unter dem Menüpunkt „Wissenswertes“ die Kurzanleitungen öffnen. Hier findest du alle Informationen wie du in dem Portal eine Umwandlungsentscheidung unter dem Menüpunkt „Entgeltumwandlung“ – „Monatliches Entgelt“ treffen kannst. Außerdem werden am 01. und 02. September 2014 Online-Trainings angeboten, an denen die Handhabung des Online-Portals erklärt wird (Informationen folgen per E-Mail).
16. Ich habe innerhalb der letzten Monate meine Entgeltumwandlung fortgeführt. Muss ich trotzdem noch einmal in das Online-Vorsorgeportal und erneut abschließen?
Auch wenn du innerhalb der letzten Monate deine Entgeltumwandlung weitergeführt hast, musst du erneut abschließen, wenn du sie fortführen möchtest. Erneuerst du deine Entscheidung nicht im genannten Zeitraum, nimmst du ab September nicht mehr an der Entgeltumwandlung teil. Eine Teilnahme ist dann erst wieder zum nächsten neuen Stichtag (01.09.2015) möglich!
17. Wie kann ich sehen, ob ich schon einen Abschluss getätigt habe?
Nachdem du einen Abschluss getätigt hast, ist dieser unter dem Menüpunkt „Entgeltumwandlung“ – „Entscheidungshistorie“ gespeichert. Nach der Übernahme in die Gehaltsabrechnung verändert sich der Status auf „exportiert am 05.09.2014“. Ab diesem Zeitpunkt kannst du deine Entscheidung nicht mehr verändern!