Mars Altersversorgung.Classic

Auszahlung

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Vorsorgeplan wird in monatlichen Raten ausgezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel ab Alter 60  ist aber schon ab Alter 55 möglich.
  • Die Leistung wird bei der Auszahlung versteuert.

 

Mit Raten in den vorzeitigen Ruhestand

Dein Guthaben im Vorsorgeplan wird in 24 oder 36 Monatsraten ausgezahlt – je nachdem, welchen Zeitraum du überbrücken möchtest. Noch nicht ausgezahlte Monatsraten werden weiter verzinst. Zusätzlich erhöhen sich die monatlichen Zahlungen alle 12 Monate um 1,5 %.

 

Steuern und Sozialabgaben

Deine Beiträge waren bei der Einzahlung in den Vorsorgeplan steuerfrei – ganz verzichtet der Staat jedoch nicht auf die Abgaben: Die Auszahlung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allerdings zahlst du im Ruhestand in der Regel deutlich weniger Steuern als während des aktiven Arbeitslebens. Das Gleiche gilt für die Sozialabgaben.

 

Was passiert bei Erwerbsminderung oder Tod?

Solltest du vor der Auszahlung erwerbsunfähig werden, kann das angesammelte Kapital als einmalige Erwerbsminderungsleistung ausgezahlt werden.

Im Todesfall wird das Kapital an deinen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, deine kindergeldberechtigten Kinder oder einen schriftlich benannten Lebensgefährten ausgezahlt. Für diese Benennung nutze bitte das Formular „Bezugsberechtigung für Lebensgefährten“. Dieses findest du im Downloadbereich des Vorsorgeportals.

Bedenke dabei: Der Vorsorgeplan ist ganz gezielt für den Aufbau eines zusätzlichen Kapitals zwischen Alter 60 und 63 gedacht. Eine umfangreiche Hinterbliebenenleistung ist deshalb hier nicht enthalten. Ist dir die Absicherung deiner Familie besonders wichtig, schau dir auch die anderen Pläne an.