Die Arbeitswelt ist mobiler geworden. Vielleicht bleibst du nicht bis zur Rente bei Mars. Was wird dann aus deiner Mars-Altersversorgung? Das Guthaben im Mitarbeiterbeitragsplan wird einfach beitragsfrei weitergeführt. Es ist vom ersten Tag an unverfallbar. Du kannst es dir auszahlen lassen, wenn du in den Ruhestand gehst. Außerdem sind du und deine Familie auch im Erwerbsminderungs- und Todesfall weiter abgesichert. Das Guthaben im Firmenpensionsplan ist unverfallbar, wenn die Zusage ab dem 1. Januar 2018 drei Jahre bestanden hat. Die Höhe der Rente nach dem Austritt wird nach gesetzlichen Regeln bestimmt. Damit du planen kannst, bekommst du beim Austritt eine Unverfallbarkeitsbescheinigung über deine Anwartschaften. Sobald du Leistungen beziehen möchtest, stellst du einfach den Antrag beim Mars-Pensions-Service. Die Auszahlungsregeln ändern sich auch bei einem vorzeitigen Austritt nicht. Steuern: Alle Beiträge zur Mars-Altersversorgung sind steuerfrei – die Mars-Beiträge ebenso wie deine Beiträge. Deine Beiträge kommen also aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen. Deshalb sinkt die Bemessungsgrundlage für die Steuern – du zahlst also heute weniger Steuern. Erst bei der Auszahlung der Mars-Altersversorgung werden Steuern fällig – das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Und das lohnt sich: In der Regel liegt dein Steuersatz während des Ruhestands nämlich unter dem während deines Arbeitslebens. Sozialabgaben: Bis zu einer Grenze von 4 % der BBG sind die Beiträge auch sozialabgabenfrei. Für Gehaltsteile oberhalb der BBG sind generell keine Sozialabgaben fällig. Auch Sozialabgaben fallen erst bei der Auszahlung an und auch diese sind im Regelfall niedriger: Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind jedoch in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu entrichten. Bitte beachte: Gesparte Sozialversicherungsbeiträge heißt aber auch, dass weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse fließen und deine gesetzlichen Ansprüche sinken. Dies wird aber durch Mars-Beiträge, die du durch deine Investition erhältst, und die Wertentwicklung mehr als ausgeglichen! Auszahlungsformen: Die verschiedenen Auszahlungsformen (Einmalkapital, Raten oder Rente) haben verschiedene Auswirkungen auf Steuern und Sozialabgaben. Die konkreten Auswirkungen für dich hängen von vielen Faktoren ab – beispielsweise von deiner Steuerklasse, der Anzahl deiner Kinder, deinem gesamten Einkommen etc. Es ist daher sehr sinnvoll, sich bei der Wahl der Auszahlungsform mit einem Steuerberater zu besprechen. Bei den Beiträgen gilt eine einfache Grundregel: Wenn du ein Gehalt von Mars beziehst, bekommst du Mars-Beiträge und kannst Einkommen in eigene Beiträge umwandeln. Ruht das Arbeitsverhältnis und du erhältst kein Gehalt (beispielsweise während der Elternzeit oder einer längeren Krankheit), fließen keine Mars-Beiträge und du kannst kein Einkommen umwandeln. Wenn du in Teilzeit arbeitest, wird dies bei der Festlegung deines beitragsfähigen Einkommens berücksichtigt. Was verbirgt sich hinter dem PSV? PSV oder auch PSVaG steht für Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Er ist eine gesetzlich verankerte Einrichtung zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei einer Insolvenz des Arbeitgebers. Die Arbeitgeber zahlen jährliche Beiträge an den PSV. Aus den Beiträgen aller Mitgliedsunternehmen werden im Insolvenzfall eines Unternehmens die Renten- bzw. Kapitalauszahlungen finanziert. Derzeit hat der PSV ca. 93.000 Mitgliedsunternehmen (Stand 2013).
Vorzeitiger Austritt (Altersvorsorgung ab 2006)
Steuern
Auszeiten (Altersvorsorgung ab 2006)
Eine Arbeitsbiographie ist häufig bunt – sei es durch Auszeiten für die Familie, Teilzeitphasen, manchmal auch eine längere Krankheit. Was bedeutet das für deine Altersversorgung?
Insolvenz
Selbst in einem Worst-Case-Szenario – Insolvenz von Mars – ist deine Mars-Altersversorgung geschützt: Mit dem Pensionssicherungsverein, kurz PSV, gibt es ein festes Sicherheitsnetz: Denn der PSV steht im Insolvenzfall für die Mars-Leistungen ein – und zwar sehr umfassend.
Rechtliches auf einen Blick
Vorzeitiger Austritt (Altersvorsorgung ab 2006)
Steuern
Auszeiten (Altersvorsorgung ab 2006)
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